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Allgemeine Informationen zu Kundgebungen, Versammlungen und Demonstrationen in Deggendorf

Rechtliche und organisatorische Hinweise, welche während der gesamten Kundgebung (auch Marsch) gelten - ein Auszug aus den amtlichen Informationsblättern:

  • Keine Maskenpflicht, Masken wie FFP dürfen getragen werden, sonst gilt ein Maskierungsverbot

  • es ist verboten Schutzwaffen mitzuführen oder zu verteilen

  • Texte und Inhalte der Kundgebungsmittel müssen einen direkten Bezug zum Thema der Veranstaltung haben

  • Texte und Inhalte der Kundgebungsmittel dürfen nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder Gedanken der Völkerverständigung verstoßen

  • es ist verboten Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen

  • das äußere Erscheinungsbild der Versammlung darf nicht paramilitärisch oder militant geprägt sein

  • Blockaden durch die Teilnehmer sind untersagt

  • die Sicherheit und Ordnung des Personen- und Straßenverkehrs darf nicht mehr als unumgänglich beeinträchtigt werden

  • Bildaufnahmen von unbeteiligten Personen sind verboten

  • offenes Feuer ist untersagt; Ausnahme: Kerzen

  • während der gesamten Veranstaltung ist jeglicher Alkoholkonsum durch die Teilnehmer untersagt; erkennbar alkoholisierten Personen ist die Teilnahme nicht gestattet

  • eventuell parallel laufende Veranstaltungen dürfen nicht gestört werden

  • Anweisungen der Ordner, sowie der Polizei und Rettungskräften ist Folge zu leisten sowie Zugang zur Veranstaltung zu gewähren

  • die Ordner haben während der gesamten Veranstaltungsdauer anwesend zu sein Informationsblätter des Landratsamtes Deggendorf für Ordner und Teilnehmer zum Download
    (darauf klicken zum Vergrößern):




     

Rechtlicher Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Rechtssicherheit

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